Von: Joachim Lindenberg <***********@lindenberg.one>
Gesendet: 21.06.2022 08:01
An: 'Bürgerbeauftragter (LfDI BW)' <Buergerbeauftragter@lfdi.bwl.de>,<poststelle@lfdi.bwl.de>
Betreff: AW: [WARNING: MESSAGE ENCRYPTED]Ihr Auskunftsersuchen nach Artikel 15 DS-GVO vom 7. April 2022
Sehr geehrter ***********, sehr geehrte Damen und Herren,
meine Fragen sind – abgesehen zu der zu Megapart – leider noch nicht beantwortet. Können Sie dem bitte zeitnah nachgehen? Insbesondere auch ob Sie die Akten elektronisch führen oder ich einen Termin – und dann bei wem – ausmachen muss?
Vielen Dank und viele Grüße
Joachim Lindenberg
Von: Joachim Lindenberg <>
Gesendet: Tuesday, 24 May 2022 15:51
An: 'Bürgerbeauftragter (LfDI BW)' <Buergerbeauftragter@lfdi.bwl.de>; poststelle@lfdi.bwl.de
Betreff: AW: [WARNING: MESSAGE ENCRYPTED]Ihr Auskunftsersuchen nach Artikel 15 DS-GVO vom 7. April 2022
Sehr geehrter ***********, sehr geehrte Damen und Herren,
heute erreichte mich Ihr Schreiben mit dem Passwort. Dafür erstmal vielen Dank.
Bei der Durchsicht der Auskunft erstaunt mich, dass Sie
- unter c) nur für Az. 4400-6/3209 schreiben „wir haben Ihren Namen gegenüber der Entis Lebensversicherung AG mitgeteilt, um uns auf den von Ihnen dargestellten Sachverhalt konkret beziehen zu können“ – hat das bei den anderen Beschwerden nicht stattgefunden? Oder wurde bei denen noch nichts unternommen?
- unter h) schreiben Sie, „wir führen keine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling nach Art. 22 DS-GVO durch.“, obwohl sich Ihr Spamfilter (oder der von Ihrem Auftragsverarbeiter BITBW) durchaus als automatisierte Entscheidungsfindung ansehen lässt. Auch vermisse ich in diesem Zusammenhang meine Anfrage genau deswegen vom 07.04.2022, oder ist die – trotz Wiederholung per Fax am 11.04.2022 – bei Ihnen verlorengegangen?
- Auch sind meine Beschwerden gegen Megapart, meinen Ex-Vermieter und -Hausverwalter, sowie Solutions-30 nicht enthalten, möglicherweise weil die Liste der Aktenzeichen schon am 20.04.2022 erstellt wurde. Können Sie mir da bitte die Aktenzeichen nennen?
- Aus b), c), und d) Ihrer Auskunft schließe ich, dass Sie Akten nicht auf Papier sondern elektronisch speichern. Dann frage ich mich aber, warum Sie mir im Zuge der Auskunft nicht eine elektronische Kopie dieser Akten unter Auslassung etwaiger Entwürfe und ggfs. Schwärzung von Daten Dritter zugesandt haben wie das Artikel 15 Absatz 3 DSGVO vorsieht. Das würde Ihnen und mir einen Ortstermin zur Akteneinsicht ersparen.
Vielen Dank und viele Grüße
Joachim Lindenberg
Von: Joachim Lindenberg <>
Gesendet: Monday, 23 May 2022 22:49
An: 'Bürgerbeauftragter (LfDI BW)' <Buergerbeauftragter@lfdi.bwl.de>
Betreff: AW: [WARNING: MESSAGE ENCRYPTED]Ihr Auskunftsersuchen nach Artikel 15 DS-GVO vom 7. April 2022
Sehr geehrter ***********,
per Telefon? Wie wollen Sie mich da identifizieren? An der Telefonnummer?
Ich kann voraussichtlich Anfang Juni in die Dienststelle kommen. Mit wem mache ich wie einen Termin aus?
Und spricht etwas dagegen einen Laptop und einen Scanner mitzubringen?
Vielen Dank und viele Grüße
Joachim Lindenberg
Von: Bürgerbeauftragter (LfDI BW) <>
Gesendet: Friday, 20 May 2022 12:10
An: ***********@lindenberg.one
Cc: Bürgerbeauftragter (LfDI BW) <Buergerbeauftragter@lfdi.bwl.de>
Betreff: [WARNING: MESSAGE ENCRYPTED]Ihr Auskunftsersuchen nach Artikel 15 DS-GVO vom 7. April 2022
Sehr geehrter Herr Lindenberg,
nochmals vielen Dank für Ihre Auskunftsersuchen.
Anbei erhalten Sie unsere Antwort als passwortgeschützte ZIP-Datei. Das Passwort erhalten Sie in den nächsten Tagen per Post bzw. können Sie telefonisch unter der 0711 / 61 55 41 – 716 erfragen.
Bezüglich Ihres Antrags auf Akteneinsicht bieten wir Ihnen an, bei uns in der Dienststelle Einsicht zu nehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
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IuK, Bürgerbeauftragter der Dienststelle
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
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